|
Ökostromverordnung 2010 in Kraft
|
|
||
|
Die Ökostrom-Tarifverordnung regelt die Abnahmepreise für neu errichtete Ökostrom-Anlagen aller Gattungen (Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas, Deponie und Klärgas). Die beschlossene Rohstoffzuschlagsverordnung regelt die Zuschläge für bereits bestehende Biogasanlagen. Für die österreichische Biogasbranche bedeuten die neuen Ökostromtarife und die Rohstoffzuschlagsverordnung, dass bestehende Anlagen ein Großteil der aufgetretenen Kostensteigerungen aus 2008 abgegolten werden. Eine Trendwende bei den Tarifen ist auch feststellbar. Details dazu unter: http://www.lebensministerium.at |
|||



