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Ökostromverordnung 2010 in Kraft

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  Windenergieanlage Die Ökostromtarife und die Rohstoffzuschlagsverordnung sind beschlossen.

Die Ökostrom-Tarifverordnung regelt die Abnahmepreise für neu errichtete Ökostrom-Anlagen aller Gattungen (Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas, Deponie und Klärgas). Die beschlossene Rohstoffzuschlagsverordnung regelt die Zuschläge für bereits bestehende Biogasanlagen.

Für die österreichische Biogasbranche bedeuten die neuen Ökostromtarife und die Rohstoffzuschlagsverordnung, dass bestehende Anlagen ein Großteil der aufgetretenen Kostensteigerungen aus 2008 abgegolten werden. Eine Trendwende bei den Tarifen ist auch feststellbar.

Details dazu unter: http://www.lebensministerium.at

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A A ASchriftgröße   Impressum   Disclaimer   Suche 06. Februar 2012 08:12 © Raiffeisen Klimaschutz-Initiative